Kosten für Therapie und Beratung

Honorar

Die Kosten für eine volle Therapiestunde (60 Minuten) betragen 75 €. Kürzere und längere Sitzungen werden viertelstundenweise berechnet.

Ihre Vorteile

  • Rascher Therapiebeginn
  • Kurzzeittherapie mit und ohne Hypnose
  • Weitgehende Berücksichtigung Ihrer Terminmöglichkeiten
  • Barrierefreier Praxiszugang

Weitere Vorteile für Selbstzahler

  • Wegfall von Bürokratie, Zeitaufwand und Wartezeit für Erstattungsantrag, Begründung und Bewilligung bei der Krankenkasse.
  • Als Selbstzahler genießen Sie das Maximum an Diskretion, weil die sonst notwendige Informationsweitergabe an den Kostenträger (Versicherung, Krankenkasse usw.) entfällt.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen zwar sorgfältig recherchiert sind, aber dennoch keine verbindliche Beratung bezüglich Erstattungsmöglichkeiten beziehungsweise Kostenübernahme darstellen können. Die Erstattungsmöglichkeiten können sich jederzeit ändern und individuelle Versicherungsverträge weichen voneinander ab. Prinzipiell werden Kosten nur erstattet, wenn eine Diagnose mit Krankheitswert nachgewiesen wird.

Sollten Sie eine Erstattung anstreben, empfehle ich Ihnen, Erstattungsmöglichkeiten unbedingt vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung oder der Beihilfe abzuklären. Die Kostenübernahme sollten Sie sich gegebenenfalls schriftlich bestätigen lassen.

Für klärende Rückfragen, auch von Ihrer Versicherung, stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Gesetzliche Krankenkassen und Beihilfe (Bund, Post, Bahn usw.)

Eine Übernahme der Kosten durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt normalerweise nicht, weil diese generell keine Verträge mit Heilpraktikern abschließen. Auch eine Kostenübernahme durch die Beihilfe für Beamte erfolgt nach meinem Kenntnisstand nicht. Die Beihilfe erstattet zwar prinzipiell die Leistungen von Heilpraktikern, jedoch nicht im Bereich der Psychotherapie. Trotzdem können Sie eine individuelle Anfrage an Ihren Versicherungsträger stellen.

Bedingte Kostenübernahme durch Ihre private Krankenkasse oder Zusatzversicherung

Sollten Sie eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung haben, werden die Kosten eventuell anteilig übernommen. Dies hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab.

Falls Sie eine Zusatzversicherung zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Krankenkasse haben, wird die Rechnung auf Wunsch nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeschlüsselt. Die Preise der einzelnen Leistungen weichen jedoch teilweise vom GebüH ab. Das GebüH ist keine verbindliche Gebührenordnung, sondern lediglich eine statistische Preiserhebung aus den Achtzigerjahren. Die darin aufgeführten Beträge sind völlig veraltet und ermöglichen keinen wirtschaftlichen und seriösen Praxisbetrieb.

Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine Kostenübersicht und wir vereinbaren gemeinsam einen Behandlungsplan.

Wenn Sie eine Kostenübernahme wünschen, ist es also wichtig, dass sie dies mit Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn klären.